Lehrkräfte im Ruhestand

Wenn Sie Interesse haben, auch nach Eintritt in den Ruhestand oder die Pensionierung aktiv zu sein, gibt es dafür mehrere Optionen:

Möglichkeit 1: Befristete Weiterbeschäftigung

Das Datum Ihres regulären Renteneintrittes ist in Sicht und Sie können sich grundsätzlich vorstellen, in einem bestimmten Rahmen weiterhin als Lehrkraft zur Verfügung zu stehen?

Dann haben Sie die Möglichkeit, eine befristete Weiterbeschäftigung über den Renteneintritt hinaus in die Wege zu leiten. Das Landesschulamt wird sich vor Ihrem Renteneintritt gezielt an Sie wenden und Ihnen diese Möglichkeiten anbieten. Es können Zulagen gewährt werden, auch eine Reduzierung der Arbeitszeit im Rahmen der Verlängerung ist grundsätzlich möglich. Besprechen Sie diese Möglichkeiten mit Ihrem Personalverantwortlichen im Landesschulamt.

Möglichkeit 2: Einsatz als Vertretungslehrkraft

Sie können im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als Vertretungslehrkraft tätig werden. Die Beschäftigung erfolgt unter regelmäßiger tariflicher Eingruppierung als Lehrkraft in der jeweiligen Schulform.

Gut zu wissen