Lehrkräfte im Ruhestand

Wenn Sie Interesse haben, auch nach Eintritt in den Ruhestand oder die Pensionierung aktiv zu sein, gibt es dafür mehrere Optionen:

Möglichkeit 1: Befristete Weiterbeschäftigung

Das Datum Ihres regulären Renteneintrittes ist in Sicht und Sie können sich grundsätzlich vorstellen, in einem bestimmten Rahmen weiterhin als Lehrkraft zur Verfügung zu stehen?

Dann haben Sie die Möglichkeit, eine befristete Weiterbeschäftigung über den Renteneintritt hinaus in die Wege zu leiten. Das Landesschulamt wird sich vor Ihrem Renteneintritt gezielt an Sie wenden und Ihnen diese Möglichkeiten anbieten. Es können Zulagen gewährt werden, auch eine Reduzierung der Arbeitszeit im Rahmen der Verlängerung ist grundsätzlich möglich. Besprechen Sie diese Möglichkeiten mit Ihrem Personalverantwortlichen im Landesschulamt.

Möglichkeit 2: Einsatz als Vertretungslehrkraft

Sie können im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als Vertretungslehrkraft tätig werden. Die Beschäftigung erfolgt unter regelmäßiger tariflicher Eingruppierung als Lehrkraft in der jeweiligen Schulform.

Gut zu wissen

Möglichkeit 3: Betreuung von Seiteneinsteigenden

Sie können sich vorstellen, die Betreuung und Begleitung von Seiteneinsteigenden zu übernehmen?

Unsere Seiteneinsteigenden benötigen im ersten Berufsjahr idealerweise eine Person mit Erfahrung, die den beruflichen Neuanfang begleitet und als Mentorin oder Mentor beratend zur Seite steht.

Dieses Angebot besteht grundsätzlich für alle Lehrkräfte im Ruhestand oder im Rentenalter. Anders als bei der Beschäftigung als Vertretungslehrkraft erfolgt die Betreuung der Seiteneinsteigenden im Rahmen von Honorarverträgen.

Ihr Ansprechpartner:

Gunter Jentzsch


Referent für Professionalisierung von Lehrkräften im Seiteneinstieg
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA)

+ 49 345 2042-335