Möglichkeit 2: Einsatz als Vertretungslehrkraft
Sie können im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als Vertretungslehrkraft tätig werden. Die Beschäftigung erfolgt unter regelmäßiger tariflicher Eingruppierung als Lehrkraft in der jeweiligen Schulform.
Gut zu wissen
- Die Stufenzuordnung erfolgt im Hinblick auf den Personalmangel auch unter Ausnutzung der dafür bestehenden tarifrechtlichen Möglichkeiten zu attraktiven Konditionen.
- Die Stufenzuordnung hängt dabei zunächst grundsätzlich von der Stufe im entsprechenden vorhergehenden Arbeitsverhältnis als Lehrkraft ab, wenn dieses nicht zu lange zurückliegt.
- Für Ruhestandsbeamte besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze Beitragsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung, woraus sich weitere finanzielle Vergünstigungen ergeben.
- Im Hinblick auf Hinzuverdienstgrenzen kann das Vertretungsarbeitsverhältnis so gestaltet werden, dass die Hinzuverdienstgrenzen, die insbesondere im Falle von vorzeitigem Ruhestand bestehen, bestmöglich ausgenutzt werden.
- Für jeden Monat, den Tarifbeschäftigte über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten und keine Rente beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die weitere Beitragszahlung.
Hier geht’s zu den aktuellen Stellen für Vertretungslehrkräfte: Landesschulamt Sachsen-Anhalt: Lehrkräfte für Vertretung – befristet
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Weitere Qualifizierungsanforderungen sowie die Stellenausschreibungen sind auf der Internetseite des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt zu finden.
Möglichkeit 3: Betreuung von Seiteneinsteigenden
Sie können sich vorstellen, die Betreuung und Begleitung von Seiteneinsteigenden zu übernehmen?
Unsere Seiteneinsteigenden benötigen im ersten Berufsjahr idealerweise eine Person mit Erfahrung, die den beruflichen Neuanfang begleitet und als Mentorin oder Mentor beratend zur Seite steht.
Dieses Angebot besteht grundsätzlich für alle Lehrkräfte im Ruhestand oder im Rentenalter. Anders als bei der Beschäftigung als Vertretungslehrkraft erfolgt die Betreuung der Seiteneinsteigenden im Rahmen von Honorarverträgen.
Sie entscheiden wo, in welchem Umfang und in welcher Schulform Sie sich einen solchen Einsatz vorstellen können. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), das für die Ausbildung und Qualifizierung der Seiteneinsteigenden verantwortlich ist, vermittelt Sie dann entsprechend an Schulen mit Seiteneinsteigenden.
Ihr Ansprechpartner:
Gunter Jentzsch
Referent für Professionalisierung von Lehrkräften im Seiteneinstieg
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA)
+ 49 345 2042-335