Lehrkräfte im Ruhestand

Das Datum Ihres regulären Ruhestands oder Ihrer Regelaltersrente ist in Sicht und Sie können sich grundsätzlich vorstellen, in einem bestimmten Rahmen weiterhin als Lehrkraft zur Verfügung zu stehen?

Möglichkeit 1: Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Das Datum Ihres regulären Renteneintrittes ist in Sicht und Sie können sich grundsätzlich vorstellen, in einem bestimmten Rahmen weiterhin als Lehrkraft zur Verfügung zu stehen?

Dann haben Sie die Möglichkeit, eine befristete Weiterbeschäftigung über Ihren Ruhestand oder Ihre Regelaltersrente hinaus in die Wege zu leiten. Die Schulleitung wird sich gezielt an Sie wenden und Ihnen diese Möglichkeiten anbieten. Es können Zulagen gewährt werden, auch eine Reduzierung der Arbeitszeit im Rahmen der Verlängerung ist möglich. Besprechen Sie diese Möglichkeiten mit Ihrer Schulleitung.

„In einer Zeit, in der Bildung mehr denn je auf stabile Säulen angewiesen ist, können Sie mit Ihrer Kompetenz und Ihrer Lebenserfahrung weiterhin einen großen Unterschied machen – flexibel, passgenau und mit der Freiheit, selbst zu entscheiden, wie viel Sie einbringen möchten.“

Eva Feußner
(Bildungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt)

Möglichkeit 2: Wiedereinstieg als Vertretungslehrkraft

Sie können im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als Vertretungslehrkraft zurückkehren. Die Beschäftigung erfolgt nach tariflicher Eingruppierung als Lehrkraft in der jeweiligen Schulform.

Hier geht’s zu den aktuellen Stellen für Vertretungslehrkräfte: Landesschulamt Sachsen-Anhalt: Lehrkräfte für Vertretung – befristet

Gut zu wissen

Möglichkeit 3: Weiterbeschäftigung trotz vorzeitigem Rentenbezug

Sie können Altersrente vorzeitig – als Voll- oder Teilrente – beantragen und dennoch ohne Kündigung bis zur Regelaltersgrenze Ihren Tätigkeiten nachgehen.

Eine Reduzierung der Arbeitszeit per Teilzeitvereinbarung ist möglich. Die zusätzlichen Beiträge werden bei Eintritt in die Regelaltersrente berücksichtigt. Wird eine Teilrente oder Rente mit Abschlag bezogen, erfolgt die Auszahlung des vorerst nicht bezogenen Anteils später mit geringerem oder ohne Abschlag.

Möglichkeit 4: Betreuung von Lehrkräften im Seiteneinstieg

Unsere Lehrkräfte im Seiteneinstieg benötigen im ersten Berufsjahr idealerweise eine Person mit Erfahrung, die den beruflichen Neuanfang begleitet und als Mentorin oder Mentor beratend zur Seite steht.

Dieses Angebot besteht grundsätzlich für alle Lehrkräfte im Ruhestand oder im Rentenalter. Anders als bei der Beschäftigung als Vertretungslehrkraft erfolgt die Betreuung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg im Rahmen von Honorarverträgen.

Sie entscheiden wo, in welchem Umfang und in welcher Schulform Sie sich einen solchen Einsatz vorstellen können. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), das für die Ausbildung und Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg verantwortlich ist, vermittelt Sie dann entsprechend an Schulen mit Lehrkräften im Seiteneinstieg.

Ihr Ansprechpartner für Möglichkeit 4:

Gunter Jentzsch


Referent für Professionalisierung von Lehrkräften im Seiteneinstieg
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA)

+ 49 345 2042-335