Das Weltenretter-Stipendium ist eine der Maßnahmen, um das Lehramtsstudium aufzuwerten, den Beruf des Lehrers bzw. der Lehrerin attraktiver zu gestalten und langfristig eine bessere Unterrichtsversorgung an unseren Schulen zu gewährleisten. Lehramtsstudierende sollen durch das Stipendium frühzeitig für eine spätere Tätigkeit als Lehrkraft in unserem Bundesland begeistert werden.

Dabei liegen uns die Schulen im ländlichen Raum, in so genannten Bedarfsregionen, am Herzen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, später in Regionen zu arbeiten, deren Unterrichtsversorgung nicht auskömmlich ist und die aufgrund ihrer Lage Herausforderungen bei der Gewinnung von neuem Lehrpersonal haben werden.

Das Weltenretter-Stipendium richtet sich insbesondere an Studierende im Studiengang Lehramt für Sekundarschulen, da wir besonders diese Schulform unterstützen wollen. Nachrangig kommen auch Lehramtsstudierende anderer Schulformen in Betracht, wenn Sie mindestens ein Fach mit zusätzlichem Einstellungsbedarf (gem. aktuell gültigem Expertenbericht) studieren.

  • Immatrikulation in einem Lehramtsstudium für allgemein- oder berufsbildende Schulen (vorzugsweise Lehramt Sekundarschule) oder
  • Nachweis über die Aufnahme des Studiums an einer deutschen Hochschule oder Universität

„Lehrkraft zu werden, soll mit Motivation und Wertschätzung verbunden sein. Mit dem Weltenretter-Stipendium wird die Bedeutung dieses Berufes für unsere Gesellschaft noch deutlicher in den Fokus gerückt. Zudem soll das Stipendium ein wenig Ausgleich schaffen zwischen den wachsenden Unterschieden von Stadt und Land und für Lehrkräfte im ländlichen Raum werben.“

Jan Riedel
(Bildungsminister des Landes Sachsen-Anhalt)


Du studierst bereits Lehramt und möchtest dafür auch noch bezahlt werden?

Wir freuen uns, dass Du bereits Lehramt studierst und mit Deiner „Lehrkraft“ ein Stück der Welt retten möchtest! Um Dir Dein Studium zu erleichtern, kannst Du Dich jetzt für das Weltenretter-Stipendium bewerben.

Such Dir Deine Bedarfsregion aus und bewirb Dich!

Das Besondere an dem Stipendienprogramm ist die Bindung an Deine zukünftige Bedarfsregion. Diese suchst Du Dir vor Beginn des Stipendiums aus und wirst bevorzugt dort begleitend zum Studium ausgebildet.

Drei Fliegen mit einer Klappe: Praktikum, Praxissemester, Vorbereitungsdienst.

Fühl Dich durch das Stipendium gut unterstützt und konzentriere Dich ohne große finanzielle Sorgen auf deine Zukunft!

Finanzielle Unterstützung? Klar!

Wir unterstützen Dich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 10 Semester) mit 600 Euro pro Monat. Diese finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht es Dir, die Regelstudienzeit möglichst einzuhalten und den Fokus ganz auf Dein Studium zu lenken. Das Stipendium richtet sich an alle, die in Sachsen-Anhalt bleiben oder aus anderen Bundesländern zu uns kommen und ihre Lehrkraft in einer Bedarfsregion zum Einsatz bringen wollen!

WICHTIGE INFOs!

Das Stipendium kannst Du nur dann erhalten, wenn Du Dich dazu verpflichtest, nach dem Abschluss Deines Studiums und der erworbenen Lehramtsbefähigung an einer Schule in einer Bedarfsregion mit öffentlicher Trägerschaft in Sachsen-Anhalt zu unterrichten.

Die Schulen befinden sich größtenteils im ländlichen Raum.

Die Dauer der verpflichtenden Nachbeschäftigungszeit an der Schule richtet sich nach der Anzahl Deiner geförderten Semester bis zum Abschluss des Studiums.

Darüber hinaus müssen die Lehramtsstudierenden an einer Schule in der gewählten Bedarfsregion …

Du hast Dich bereits für die Sekundarschule entschieden, vielleicht sogar mit mit einem naturwissenschaftlichen Fach? Das ist von Vorteil! Derzeit ist dies nämlich die begehrteste Kombination, die wir suchen!

Das sind die Voraussetzungen

Du bist an einer Hochschule in einem Lehramtsstudium für allgemeinbildende Schulen immatrikuliert, möglichst im Studiengang Lehramt für Sekundarschulen, oder du hast bereits einen Nachweis zur Aufnahme des Studiums und studierst an einer Universität oder Hochschule in Deutschland. Für andere Studienrichtungen und Fächerkombinationen schließen wir nicht aus, ein Weltenretter–Stipendium zu vergeben.

Die rechtlichen Grundlagen zum Stipendienprogramm und zum Bewerbungsverfahren findest Du in den Richtlinien Stipendienprogramm für Lehramtsstudierende. Deine Fragen zum Stipendienprogramm kannst Du an lscha-stipendium@sachsen-anhalt.de richten.

Halte für den weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses folgende Dokumente in digitaler Form bereit:

Unser FAQ

Kann ich mich auch für das Stipendium bewerben, wenn ich bereits im Studium fortgeschritten bin, also z.B. bereits im 5. Fachsemester bin?

Du kannst Dich bis zum Ende des 5. Fachsemesters für ein Stipendium bewerben. Im Fall einer Zuwendung erhältst Du es für die restliche Regelstudienzeit Deines Lehramtsstudiums. Deine verpflichtende Einsatzzeit an einer Schule einer Bedarfsregion errechnet sich aus genau diesem Zeitraum, in dem Du Dein Stipendium erhalten hast.

Kann ich das Stipendium auch erhalten, wenn ich in einem anderen Bundesland Lehramt studiere?

Das ist grundsätzlich möglich. Wir wählen die Stipendiaten in erster Linie nach dem belegten Studiengang und der Fächerkombination aus. Es sollte Dir aber wichtig sein, nach dem Studium an einer Schule in Sachsen-Anhalt tätig zu werden, denn das ist eine der Voraussetzungen, um das Stipendium zu erhalten.

Ist ein Wechsel des Studienganges möglich?

Ob die Förderung bei Wechsel des Studiengangs möglich ist, muss in jedem Fall individuell geprüft werden. Dabei muss insbesondere berücksichtigt werden, ob das Stipendium auch vergeben worden wäre, wenn der geänderte Studiengang bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Bewerbung vorgelegen hätte.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Du bist an einer Hochschule in einem Lehramtsstudium für allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen immatrikuliert oder Du hast bereits einen Nachweis zur Aufnahme des Studiums und studierst an einer Universität oder Hochschule in Deutschland. Der Förderzeitraum kann grundsätzlich ab dem ersten Fachsemester, jedoch spätestens ab dem sechsten Fachsemester beginnen .

Gefördert werden können insbesondere Lehramtsstudierende, die das Lehramt an Sekundarschulen gewählt haben. Für Lehramtsstudierende anderer Schulformen kommt eine Stipendienvergabe nachrangig und nur für die Unterrichtsfächer mit besonderem Bedarf gemäß Expertenbericht in der jeweils geltenden Fassung zum langfristigen Lehrkräftebedarf an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt in Betracht.

Was passiert, wenn ich während des Studiums aus wichtigen Gründen eine Pause einlegen muss?

Unterbrechungen im Studium von mindestens einem Semester, insbesondere wegen schwerer Krankheit, Elternzeit, Absolvierung eines anrechnungsfähigen Auslandssemesters oder aus sonstigen wichtigen Gründen sind der Bewilligungsbehörde schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Auszahlung des Stipendiums wird für den Zeitraum dieser Unterbrechung und für maximal 18 Monate ausgesetzt.

Können sich alle Lehramtsstudierenden bewerben?

Sobald Du in einem Lehramts-Studiengang immatrikuliert bist, kannst Du Dich für das Weltenretter-Stipendium bewerben. Dein Förderzeitraum kann grundsätzlich ab dem ersten Fachsemester, jedoch spätestens noch ab dem sechsten Fachsemester beginnen. Im Fokus der Stipendienvergabe stehen zunächst Studierende, die das Lehramt an Sekundarschulen gewählt haben. Besondere Berücksichtigung finden dabei Studierende mit einer Fächerkombination, die ein naturwissenschaftliches Fach beinhaltet. Für Studierende anderer Schulformen kommt eine Stipendienvergabe nachrangig und nur für die Unterrichtsfächer mit besonderem Bedarf gemäß Expertenbericht in der jeweils geltenden Fassung zum langfristigen Lehrkräftebedarf an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt in Betracht.

Ich bin Abiturientin/Abiturient und starte demnächst mit meinem Lehramtsstudium. Kann ich mich für ein Stipendium ab dem ersten Semester bewerben?

Dein Förderzeitraum kann grundsätzlich ab dem ersten Fachsemester, jedoch spätestens ab dem sechsten Fachsemester beginnen. Wichtig ist, dass Dir eine verbindliche Zusage für Dein Lehramtsstudium vorliegt.

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Der Förderzeitraum beginnt regulär zum jeweiligen Wintersemester. Du kannst Dich auf das Weltenretter-Stipendium bis zum 01.09.2026 bewerben.

Kann zu jedem Semester eine Bewerbung eingereicht werden?

Ja. Du solltest dabei nur beachten, dass Bewerbungen nur bis einschließlich des 5. Semesters berücksichtigt werden. Die Gewährung des Stipendiums ist zum Start des Wintersemesters vorgesehen. Eine Bewerbung ist daher nur vor Beginn des Wintersemesters möglich.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich das Stipendium erhalte?

Ein Stipendium kann nur gewährt werden, wenn der Lehramtsstudierende sich verpflichtet, nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für ein Lehramt (abgeschlossenes Studium und absolvierter Vorbereitungsdienst), an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt, an denen ein besonderer Bedarf an Lehramtsbewerber besteht (Bedarfsregionen gemäß Nummer 2.3), für mindestens die gleiche Dauer, wie das Stipendium gewährt wurde, als Lehrkraft tätig zu sein (z.B. ein Stipendium über sechs Semester Studienzeit bedeutet eine Verpflichtung von sechs Schulhalbjahren Nachbeschäftigungszeit).

(siehe Punkt 4 der Förderrichtlinien).

Wo finde ich die Bedarfsregionen?

Die Bedarfsregionen findest du bei deiner Bewerbung im Bewerberportal. Diese richten sich nach den aktuellen Lehrkräftebedarfen in den Regionen. Du kannst bis zu drei Regionen auswählen. Eine davon wird dir bei einem positiven Bescheid von der Bewilligungsbehörde zugeordnet. Folgende Bedarfsregionen stehen Dir in 2026 zur Auswahl:

Altmarkkreis Salzwedel
LK Anhalt-Bitterfeld
LK Börde
Burgenlandkreis
kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau
LK Harz
LK Jerichower Land
Salzlandkreis
LK Stendal
LK Wittenberg

Was passiert, wenn ich meine Schulpraktischen Übungen nicht in der Bedarfsregion absolvieren kann, weil mir eine Schule durch die Universität zugewiesen wird?

Schulpraktische Übungen fallen nicht unter den Begriff Praktika oder Praxissemester nach 4.4 der Richtlinien. Es entstehen daher keine Nachteile, wenn diese nicht in der Bedarfsregion abgeleistet werden können. Es kommt insbesondere nicht zu einer Verlängerung der Nachbeschäftigungszeit nach 4.4 der Richtlinien.

Was ist, wenn ich mich erst zu einem Zeitpunkt bewerbe, zu dem ich einige der Praktika schon absolviert habe? Verlängert sich dann meine Pflichtzeit auch automatisch?

Praktika, die zeitlich vor der Stipendiumsvergabe geleistet wurden, fallen nicht in die Verpflichtungszeit hinein, da sie bereits vor der Aufnahme der Stipendiums geleistet wurden.

Hat das Stipendium Einfluss auf mein zu versteuerndes Einkommen?

Beim Weltenretter-Stipendium des Landes Sachsen-Anhalt handelt es sich nach derzeitiger Verwaltungsauffassung und unter Berücksichtigung der bisherigen BFH-Rechtsprechung um steuerbare wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 sowie Satz 3 Buchst. b EStG.
Das Stipendium ist steuerpflichtig.

Als Hintergrund:

Der Steuerfreibetrag für Studenten beträgt 10.908 €. Dies gilt für selbständige oder unselbständige Tätigkeiten, aber auch für Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.
Das Stipendium ist in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte anzugeben.

Zum Nachlesen: Einkommensteuerpflicht eines Stipendiums | Finance | Haufe

Wird das Stipendium auf mein BAföG angerechnet?

Ja. Das Weltenretter-Stipendium wird in voller Höhe auf einen möglichen BAföG-Satz angerechnet. Bei weiteren Fragen dazu wende dich bitte an das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung.