Kann ich mich auch für das Stipendium bewerben, wenn ich bereits im Studium fortgeschritten bin, also z.B. bereits im 5. Fachsemester bin?

Ja, Du kannst Dich bewerben. Du bekommst im Fall einer Zuwendung diese für Deine restliche Regelstudienzeit. Da Du bereits vorangeschritten bist mit Deinem Studium, stehst Du den Schulen aber auch zügiger zur Verfügung. Deine verpflichtende Einsatzzeit an einer Schule einer Bedarfsregion errechnet sich aus dem Zeitraum, für den Du das Stipendium erhältst.

Kann ich das Stipendium auch erhalten, wenn ich in einem anderen Bundesland Lehramt studiere?

Das ist grundsätzlich möglich. Wir wählen die Stipendiaten in erster Linie nach dem belegten Studiengang und der Fächerkombination aus. Es sollte Dir aber wichtig sein, nach dem Studium an einer Schule in Sachsen-Anhalt tätig zu werden, denn das ist eine der Voraussetzungen, um das Stipendium zu erhalten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Du bist an einer Hochschule in einem Lehramtsstudium für allgemeinbildende Schulen immatrikuliert oder Du hast bereits einen Nachweis zur Aufnahme des Studiums und studierst an einer Universität oder Hochschule in Deutschland. Der Förderzeitraum kann grundsätzlich ab dem ersten Fachsemester, jedoch spätestens ab dem sechsten Fachsemester beginnen .

Gefördert werden können insbesondere Lehramtsstudierende, die das Lehramt an Sekundarschulen gewählt haben. Für Lehramtsstudierende, die das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Gymnasien oder Berufsbildenden Schulen erwerben, kommt eine Stipendienvergabe nur für die Unterrichtsfächer mit besonderem Bedarf gemäß dem Expertenbericht in der jeweils geltenden Fassung zum langfristigen Lehrkräftebedarf an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2030 in Betracht.

Was passiert, wenn ich während des Studiums aus wichtigen Gründen eine Pause einlegen muss?

Unterbrechungen im Studium von mindestens einem Semester, insbesondere wegen schwerer Krankheit, Elternzeit, Absolvierung eines anrechnungsfähigen Auslandssemesters oder aus sonstigen wichtigen Gründen sind der Bewilligungsbehörde schriftlich anzuzeigen und ggfs. zu begründen. Die Auszahlung des Stipendiums wird für den Zeitraum dieser Unterbrechung und für maximal 18 Monate ausgesetzt.

Können sich alle Lehramtsstudierenden bewerben?

Sobald Du in einem Lehramts-Studiengang immatrikuliert bist, kannst Du Dich für das Weltenretter-Stipendium bewerben. Dein Förderzeitraum kann grundsätzlich ab dem ersten Fachsemester, jedoch spätestens noch ab dem sechsten Fachsemester beginnen. Im Fokus der Stipendienvergabe stehen zunächst Studierende, die das Lehramt an Sekundarschulen gewählt haben. Besondere Berücksichtigung finden dabei Studierende mit einer Fächerkombination, die ein naturwissenschaftliches Fach beinhaltet. Für Studierende, die das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen oder Gymnasien erwerben, kommt eine Stipendienvergabe nur für die Unterrichtsfächer mit besonderem Bedarf gemäß Expertenbericht zum langfristigen Lehrkräftebedarf an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2030 vom Januar 2018 und dessen Fortschreibung aus 2021 in Betracht.

Ich bin Abiturientin/Abiturient und starte demnächst mit meinem Lehramtsstudium. Kann ich mich für ein Stipendium ab dem ersten Semester bewerben?

Dein Förderzeitraum kann grundsätzlich ab dem ersten Fachsemester, jedoch spätestens ab dem sechsten Fachsemester beginnen. Wichtig ist, dass Dir eine verbindliche Zusage für Dein Lehramts-Studium vorliegt.

Wann sind die Bewerbungsfristen? Kann zu jedem Semester eine Bewerbung eingereicht werden?

Für den Start des Stipendiums vergeben wir einmalig zum Sommersemester 2023 25 Stipendien. Dafür ist der Bewerbungsschluss am 24. Februar 2023. Anschließend beginnt der Förderzeitraum regulär zum jeweiligen Wintersemester. Bewerbungsschluss ist der 1. September. Das heißt, die Antragsunterlagen müssen im Original am 1. September bei der antragsannehmenden Stelle eingegangen sein.

Wann sind die Bewerbungsfristen? Kann zu jedem Semester eine Bewerbung eingereicht werden?

Für den Start des Stipendiums vergeben wir einmalig zum Sommersemester 2023 25 Stipendien. Dafür ist der Bewerbungsschluss am 24. Februar 2023. Anschließend beginnt der Förderzeitraum regulär zum jeweiligen Wintersemester. Bewerbungsschluss ist der 1. September. Das heißt, die Antragsunterlagen müssen im Original am 1. September bei der antragsannehmenden Stelle eingegangen sein.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich das Stipendium erhalte?

Ein Stipendium kann nur gewährt werden, wenn der Lehramtsstudierende sich verpflichtet, nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für ein Lehramt (abgeschlossenes Studium und absolvierter Vorbereitungsdienst), an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt, an denen ein besonderer Bedarf an Lehramtsbewerber besteht (Bedarfsregionen gemäß Nummer 2.3), für mindestens die gleiche Dauer, wie das Stipendium gewährt wurde, als Lehrkraft tätig zu sein.

(siehe Punkt 4 der Förderrichtlinie).

Wo finde ich die Bedarfsregionen?

Sie stehen im Bewerberportal. Du kannst bis zu drei Regionen auswählen.
Hier die Bedarfsregionen für die aktuelle Bewerbungsrunde:

Dessau-Roßlau, Stadt
Altmarkkreis Salzwedel
Anhalt-Bitterfeld
Börde
Burgenlandkreis
Harz
Jerichower Land
Mansfeld-Südharz
Saalekreis
Salzland
Stendal
Wittenberg

Was ist, wenn ich mich erst zu einem Zeitpunkt bewerbe, zu dem ich einige der Praktika schon absolviert habe? Verlängert sich dann meine Pflichtzeit auch automatisch?

Praktika, die zeitlich vor der Stipendiumsvergabe geleistet wurden, fallen nicht in die Verpflichtungszeit hinein, da sie bereits vor der Aufnahme der Stipendiums geleistet wurden.

Hat das Stipendium Einfluss auf mein zu versteuerndes Einkommen?

Beim Weltenretter-Stipendium des Landes Sachsen-Anhalt handelt es sich nach derzeitiger Verwaltungsauffassung und unter Berücksichtigung der bisherigen BFH-Rechtsprechung um steuerbare wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 sowie Satz 3 Buchst. b EStG.

Das Stipendium ist steuerpflichtig.

Als Hintergrund:

Der Steuerfreibetrag für Studenten beträgt 10.908 €. Dies gilt für selbständige oder unselbständige Tätigkeiten, aber auch für Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.

Das Stipendium ist in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte anzugeben.

Zum Nachlesen: Einkommensteuerpflicht eines Stipendiums | Finance | Haufe