1. Stufe
Prüfung Deiner bisherigen Ausbildungsabschlüsse entsprechend der Einstellungsvoraussetzungen
Wo fängst Du also an? Registriere Dich beim Seiteneinsteigerportal, dort kannst Du alle erforderlichen Dokumente einreichen.
Deine Check- Liste:
- Zeugnisse mit Deinen Ausbildungsabschlüssen, die den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen.
- Akkreditierungsnachweis, falls dieser ein Kriterium für die Einstellungsvoraussetzungen ist.
- Fächer- und Notenübersicht mit Angaben zum Studienumfang (Semesterwochenstunden oder ECTS) – Transcript of Records (Bachelor und Master) bzw. zum Studienzeitpunkt geltende Studienordnung.
- Tabellarischer Lebenslauf mit lückenloser Listung des bisherigen privaten und beruflichen Werdegangs. Ein Lichtbild benötigst Du nicht.
- Nachweis über Impfung gegen Masern (Kopie Impfausweis).
- Erklärung zur Vorbeschäftigung (Formular online), in dem dokumentiert wird, ob in der Vergangenheit ein Arbeitsverhältnis in Sachsen-Anhalt stattgefunden hat.
- Hast Du Zusatzqualifikationen?
Hinweis
Du hast einen Abschluss im Ausland und/oder Deutsch ist nicht Deine Muttersprache:
- Reiche ein Deutsch-Sprachzertifikat über das C1 Niveau bis Ende der Probezeit ein.
- Das Zeugnis muss durch die Kultusministerkonferenz (KMK) in dem Verfahren „Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt“ bewertet werden.
- Das Zeugnis und die Notenübersicht müssen in der Sprache des Landes verfasst werden, in dem es ausgestellt wurde.
Good To-Know: Alles Wichtige zur Anerkennung Deines Zeugnisses
Für Lehrkräfte aus dem Ausland
- Dein Zeugnis aus dem Ausland muss durch Deine Anerkennungsstelle akzeptiert werden. Für Sachsen-Anhalt ist das Landesprüfungsamt zuständig, wenn Du einen lehramtsbezogenen Hochschulabschluss aus dem Ausland mitbringst.
- Deine Ansprechpartner für die Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse sind
- Herr Dr. Michael Schneider
Telefon: +49 345 131999-12
E-Mail: Michael.schneider@sachsen-anhalt.de - Frau Nuß (Mitarbeiterin)
Telefon: +49 345 131999-11
E-Mail: Nadine.Nuss@sachsen-anhalt.de
Dauer und Kosten
- Eingangsbestätigung nach maximal 1 Monat
- Ergebnis nach maximal 3 Monaten
- Insgesamt können Kosten in Höhe von maximal 300,- € auf Dich zukommen
Für Hochschulabschlüsse aus dem Ausland
- Du hast einen Hochschulabschluss im Ausland erworben, und willst wissen, ob Du damit geeignet bist, als Lehrkraft zu arbeiten? Nutze die Datenbank „ANABIN“ der KMK für erste Informationen und die Antragstellung der Zeugnisbewertung.
- Da der Beruf der Lehrkraft ein reglementierter Beruf ist, ist die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden. Deshalb musst Du Deinen Abschluss vorher prüfen und anerkennen lassen.
Die „Anerkennung Deutschland“ gibt Dir hier Infos, wie Du Dir finanzielle Unterstützung bei folgenden Kosten einholst:
- Gebühren für das Anerkennungsverfahren
- Kosten für Übersetzungen und amtlich beglaubigte Kopien
- Fahrtkosten
2. Stufe
Persönliche Eignung als Lehrkraft
Was folgt, wenn Du alle Dokumente wie gefordert in das Seiteneinsteigerportal hochgeladen hast?
- Dein Ergebnis über die fachliche Eignung erhältst Du per Mail. Deine Qualifikationen sind für die Ableitung von mindestens einem Schulfach geeignet?
- Dann erhältst du eine Einladung für ein Auswahlgespräch, in dem Du auch noch persönlich von Deiner Lehrkraft überzeugen kannst.
Das Auswahlgespräch:
- Überzeuge in Deinem persönlichen Gespräch, warum Du genau richtig für den Lehrberuf bist!
- Es wird geprüft, ob der Umgang mit Schülerinnen und Schülern aus pädagogischer und bildungswissenschaftlicher Perspektive im Schulalltag geleistet werden kann.
- Im Anschluss erhältst Du eine finale Rückmeldung über Deine Qualifikation als Lehrkraft und Deine Schulformeignung.
Letzter Schritt: Du bist geeignet und kannst Dich zu jedem beliebigen Zeitpunkt auf eine Stelle einer allgemeinbildenden Schule in Sachsen-Anhalt bewerben!
Hinweis
Zu Beginn Deines Seiteneinstiegs musst Du einen Kompaktkurs von vier Wochen absolvieren. Dabei wirst Du in Workshop-Formaten mit anderen Neu-Startern durch Seminarleitungen, Lehrkräfte und andere Profis in die Arbeit in der Schule eingeführt. Es gibt auch Praxistage und Reflektionszeiten. Du lernst andere Seiteneinsteigende kennen und kannst Dir ein Netzwerk aufbauen.
Arbeitszeit und Stundenumfang
Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden an Grundschulen liegt die Unterrichtsverpflichtung bei 27 Schulstunden. An allen anderen Schulformen liegt die Unterrichtsverpflichtung bei 25 Schulstunden.
Zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung haben Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt seit dem 1. April 2023 bis einschließlich 31. Juli 2028 in allen Schulformen eine zusätzliche wöchentliche Pflichtstunde (Vorgriffsstunde), die auf einem Ausgleichskonto angespart und zu einen späteren Zeitpunkt durch Dienstbefreiung ausgeglichen oder auf Antrag vergütet wird.
Das Team des Landesschulamts steht Dir per Mail unter LSCHA-Lehrereinstellungen@sachsen-anhalt.de oder während der Telefonsprechzeiten unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
Telefonsprechzeiten
Montag: 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 – 15:00 Uhr
Herr Harley Thonfeld
0345 514-1339
Frau Linda Matzke
0345 514-1669
Frau Meike Wronowski
0345 514-1183
Frau Annika Tiedemann
0345 514-2059
Frau Claudia Müller
0345 514-1506
Übersicht der Stellen
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