Das Weltenretter-Stipendium ist eine der Maßnahmen, um das Lehramtsstudium aufzuwerten, den Beruf des Lehrers bzw. der Lehrerin attraktiver zu gestalten und langfristig eine bessere Unterrichtsversorgung an unseren Schulen zu gewährleisten. Lehramtsstudierende sollen durch das Stipendium frühzeitig für eine spätere Tätigkeit als Lehrkraft in unserem Bundesland begeistert werden.

Dabei liegen uns die Schulen im ländlichen Raum, in so genannten Bedarfsregionen, am Herzen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, später in Regionen zu arbeiten, deren Unterrichtsversorgung nicht auskömmlich ist und die aufgrund ihrer Lage Herausforderungen bei der Gewinnung von neuem Lehrpersonal haben werden.

Das Stipendium richtet sich insbesondere an Studierende im Studiengang Lehramt für Sekundarschule, da wir besonders diese Schulform unterstützen wollen. Aber auch für Lehramtsstudierende, die das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Gymnasien oder Berufsbildenden Schulen erwerben, kommt eine Stipendienvergabe in Betracht, wenn sie mindestens ein Fach mit zusätzlichem Einstellungsbedarf studieren.

Das sind Fächer mit zusätzlichem Einstellungsbedarf:
Mathematik, Deutsch, Englisch, Kunsterziehung, Technik, Musik, Chemie, Physik, Ethik

„Lehrkraft zu werden, soll mit Motivation und Wertschätzung verbunden sein. Mit dem Weltenretter-Stipendium wird die Bedeutung dieses Berufes für unsere Gesellschaft noch deutlicher in den Fokus gerückt. Zudem soll das Stipendium ein wenig Ausgleich schaffen zwischen den wachsenden Unterschieden von Stadt und Land und für Lehrkräfte im ländlichen Raum werben.“

Eva Feußner
(Bildungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt)

Du studierst bereits Lehramt und möchtest dafür auch noch bezahlt werden?
Bewirb Dich jetzt für unser Weltenretter-Stipendium!

Wir freuen uns, dass Du bereits Lehramt studierst und mit Deiner „Lehrkraft“ ein Stück der Welt retten möchtest! Um Dir Dein Studium zu erleichtern, kannst Du Dich für das Weltenretter-Stipendium bewerben.

In wenigen Tagen wird das Bewerberportal wieder geöffnet.
Wir bitten Dich noch um etwas Geduld!

Du studierst bereits Lehramt und möchtest dafür auch noch bezahlt werden?

Hier geht es im Sommer 2024 weiter
mit der nächsten Bewerbungsphase für unser WELTENRETTER-Stipendium!

Such Dir Deine Bedarfsregion aus und bewirb Dich!

Das Besondere an dem Stipendienprogramm ist die Bindung an Deine zukünftige Bedarfsregion. Diese suchst Du Dir vor Beginn des Stipendiums aus und wirst möglichst dort begleitend zum Studium ausgebildet.

Drei Fliegen mit einer Klappe: Praktikum, Praxissemester, Vorbereitungsdienst.

Fühl Dich durch das Stipendium gut unterstützt und konzentriere Dich ohne große finanzielle Sorgen auf deine Zukunft!

Finanzielle Unterstützung? Klar!

Wir unterstützen Dich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 10 Semester) mit 600 Euro pro Monat. Diese finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht es Dir, die Regelstudienzeit möglichst einzuhalten und den Fokus ganz auf Dein Studium zu lenken. Das Stipendium richtet sich an alle, die in Sachsen-Anhalt bleiben oder aus anderen Bundesländern zu uns kommen und ihre Lehrkraft in einer Bedarfsregion zum Einsatz bringen wollen!

WICHTIGE INFOs!

Das Stipendium kannst Du nur dann erhalten, wenn Du Dich dazu verpflichtest, nach dem Abschluss Deines Studiums und der erworbenen Lehramtsbefähigung an einer Schule in einer Bedarfsregion mit öffentlicher Trägerschaft in Sachsen-Anhalt zu unterrichten.

Die Schulen befinden sich größtenteils im ländlichen Raum.

Die Dauer der verpflichtenden Arbeitszeit an der Schule richtet sich nach der Anzahl Deiner geförderten Semester bis zum Abschluss des Studiums.

Darüber hinaus müssen die Lehramtsstudierenden an einer Schule in der gewählten Bedarfsregion …

Du hast Dich bereits für die Sekundarschule entschieden, vielleicht sogar mit mit einem naturwissenschaftlichen Fach? Das ist von Vorteil! Derzeit ist dies nämlich die begehrteste Kombination, die wir suchen!

Das sind die Voraussetzungen

Du bist an einer Hochschule in einem Lehramtsstudium für allgemeinbildende Schulen immatrikuliert, möglichst im Studiengang Lehramt für Sekundarschulen, oder du hast bereits einen Nachweis zur Aufnahme des Studiums und studierst an einer Universität oder Hochschule in Deutschland. Für andere Studienrichtungen und Fächerkombinationen schließen wir nicht aus, ein Weltenretter–Stipendium zu vergeben.

Die rechtlichen Grundlagen zum Stipendienprogramm und zum Bewerbungsverfahren findest Du in der Richtlinie zum Weltenretter-Stipendium. Deine Fragen zum Stipendienprogramm kannst Du an weltenretterstipendium@sachsen-anhalt.de richten.

Halte für den weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses folgende Dokumente in digitaler Form bereit:

Unser FAQ

Kann ich mich auch für das Stipendium bewerben, wenn ich bereits im Studium fortgeschritten bin, also z.B. bereits im 5. Fachsemester bin?

Du kannst Dich bis zum Ende des 5. Fachsemesters für ein Stipendium bewerben. Im Fall einer Zuwendung erhältst Du es für die restliche Regelstudienzeit Deines Lehramtsstudiums. Deine verpflichtende Einsatzzeit an einer Schule einer Bedarfsregion errechnet sich aus genau diesem Zeitraum, in dem Du Dein Stipendium erhalten hast.

Kann ich das Stipendium auch erhalten, wenn ich in einem anderen Bundesland Lehramt studiere?

Das ist grundsätzlich möglich. Wir wählen die Stipendiaten in erster Linie nach dem belegten Studiengang und der Fächerkombination aus. Es sollte Dir aber wichtig sein, nach dem Studium an einer Schule in Sachsen-Anhalt tätig zu werden, denn das ist eine der Voraussetzungen, um das Stipendium zu erhalten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Du bist an einer Hochschule in einem Lehramtsstudium für allgemeinbildende Schulen immatrikuliert oder Du hast bereits einen Nachweis zur Aufnahme des Studiums und studierst an einer Universität oder Hochschule in Deutschland. Der Förderzeitraum kann grundsätzlich ab dem ersten Fachsemester, jedoch spätestens ab dem sechsten Fachsemester beginnen .

Gefördert werden können insbesondere Lehramtsstudierende, die das Lehramt an Sekundarschulen gewählt haben. Für Lehramtsstudierende, die das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Gymnasien oder Berufsbildenden Schulen erwerben, kommt eine Stipendienvergabe nur für die Unterrichtsfächer mit besonderem Bedarf gemäß dem Expertenbericht in der jeweils geltenden Fassung zum langfristigen Lehrkräftebedarf an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2030 in Betracht.

Was passiert, wenn ich während des Studiums aus wichtigen Gründen eine Pause einlegen muss?

Unterbrechungen im Studium von mindestens einem Semester, insbesondere wegen schwerer Krankheit, Elternzeit, Absolvierung eines anrechnungsfähigen Auslandssemesters oder aus sonstigen wichtigen Gründen sind der Bewilligungsbehörde schriftlich anzuzeigen und ggfs. zu begründen. Die Auszahlung des Stipendiums wird für den Zeitraum dieser Unterbrechung und für maximal 18 Monate ausgesetzt.

Können sich alle Lehramtsstudierenden bewerben?

Sobald Du in einem Lehramts-Studiengang immatrikuliert bist, kannst Du Dich für das Weltenretter-Stipendium bewerben. Dein Förderzeitraum kann grundsätzlich ab dem ersten Fachsemester, jedoch spätestens noch ab dem sechsten Fachsemester beginnen. Im Fokus der Stipendienvergabe stehen zunächst Studierende, die das Lehramt an Sekundarschulen gewählt haben. Besondere Berücksichtigung finden dabei Studierende mit einer Fächerkombination, die ein naturwissenschaftliches Fach beinhaltet. Für Studierende, die das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen oder Gymnasien erwerben, kommt eine Stipendienvergabe nur für die Unterrichtsfächer mit besonderem Bedarf gemäß Expertenbericht zum langfristigen Lehrkräftebedarf an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2030 vom Januar 2018 und dessen Fortschreibung aus 2021 in Betracht.

Ich bin Abiturientin/Abiturient und starte demnächst mit meinem Lehramtsstudium. Kann ich mich für ein Stipendium ab dem ersten Semester bewerben?

Dein Förderzeitraum kann grundsätzlich ab dem ersten Fachsemester, jedoch spätestens ab dem sechsten Fachsemester beginnen. Wichtig ist, dass Dir eine verbindliche Zusage für Dein Lehramts-Studium vorliegt.

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Der Förderzeitraum beginnt regulär zum jeweiligen Wintersemester. Bewerbungsschluss ist der 1. September. Das heißt, die Antragsunterlagen müssen im Original bis zum 1. September bei der antragsannehmenden Stelle eingegangen sein. Das solltest Du bei Deiner Antragstellung berücksichtigen. Einige Dokumente müssen bis zu diesem Zeitpunkt im Original vorliegen. Wenn Du Dein Bewerbungsverfahren im Portal abgeschlossen hast, erhältst Du die notwendigen Formulare als PDF-Dateien.

Kann zu jedem Semester eine Bewerbung eingereicht werden?

Ja. Du solltest dabei nur beachten, dass Bewerbungen nur bis einschließlich des 5. Semesters berücksichtigt werden.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich das Stipendium erhalte?

Ein Stipendium kann nur gewährt werden, wenn der Lehramtsstudierende sich verpflichtet, nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für ein Lehramt (abgeschlossenes Studium und absolvierter Vorbereitungsdienst), an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt, an denen ein besonderer Bedarf an Lehramtsbewerber besteht (Bedarfsregionen gemäß Nummer 2.3), für mindestens die gleiche Dauer, wie das Stipendium gewährt wurde, als Lehrkraft tätig zu sein.

(siehe Punkt 4 der Förderrichtlinie).

Wo finde ich die Bedarfsregionen?

Die Bedarfsregionen stehen im Bewerberportal. Du kannst bis zu drei Regionen auswählen. Eine davon wird dir bei einem positiven Bescheid von der Bewilligungsbehörde zugeordnet.
In der aktuellen Bewerbungsrunde stehen folgende Bedarfsregionen zur Auswahl:

LK Stendal Nord
LK Stendal Süd
LK Salzwedel Nord
LK Salzwedel Süd
LK Jerichower Land Nord
LK Jerichower Land Süd
LK Bördekreis Nord
LK Bördekreis Süd
LK Harz West
LK Harz Ost
LK Salzlandkreis Nord
LK Salzlandkreis Süd
LK Anhalt-Bitterfeld Nord
LK Anhalt-Bitterfeld Süd
Dessau
LK Wittenberg West
LK Wittenberg Ost
LK Mansfeld Südharz Nord
LK Mansfeld Südharz Süd
Saalekreis West
Saalekreis Ost
LK Burgenlandkreis Nord
LK Burgenlandkreis Süd

Was ist, wenn ich mich erst zu einem Zeitpunkt bewerbe, zu dem ich einige der Praktika schon absolviert habe? Verlängert sich dann meine Pflichtzeit auch automatisch?

Praktika, die zeitlich vor der Stipendiumsvergabe geleistet wurden, fallen nicht in die Verpflichtungszeit hinein, da sie bereits vor der Aufnahme der Stipendiums geleistet wurden.

Hat das Stipendium Einfluss auf mein zu versteuerndes Einkommen?

Beim Weltenretter-Stipendium des Landes Sachsen-Anhalt handelt es sich nach derzeitiger Verwaltungsauffassung und unter Berücksichtigung der bisherigen BFH-Rechtsprechung um steuerbare wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 sowie Satz 3 Buchst. b EStG.
Das Stipendium ist steuerpflichtig.

Als Hintergrund:

Der Steuerfreibetrag für Studenten beträgt 10.908 €. Dies gilt für selbständige oder unselbständige Tätigkeiten, aber auch für Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.
Das Stipendium ist in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte anzugeben.

Zum Nachlesen: Einkommensteuerpflicht eines Stipendiums | Finance | Haufe

Wird das Stipendium auf mein BAföG angerechnet?

Ja. Das Weltenretter-Stipendium wird in voller Höhe auf einen möglichen BAföG-Satz angerechnet. Bei weiteren Fragen dazu wende dich bitte an das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung.