Eingruppierung
Lehramt an Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen
E 12
Wissenschaftliche Hochschulbildung oder Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Mastergrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss und aufgrund des Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach
E 11
Hochschulbildung oder ein Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Bachelorgrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss und aufgrund des Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach
E 10
Nicht mindestens eine oder o. g. Qualifikationen [Qualifikation unterhalb Einstellungsvoraussetzungen]
Lehramt an Grundschulen
E 10 mit Angleichungszulage
Wissenschaftliche Hochschulausbildung oder Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Mastergrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss und aufgrund des Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach
E 10
Hochschulausbildung oder ein Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Bachelorgrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss und aufgrund des Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach
E 9b
Nicht mindestens eine der o. g. Qualifikationen [Qualifikation unterhalb Einstellungsvoraussetzungen]
Übersicht der Stellen
Suchende | Landkreis | Schule | Schulform | Fächer | Details |
---|